Der Gebrauch von Dokumenten in Deutschland ist durch das Haager Übereinkommen zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961 geregelt. Demnach ist für die Anerkennung von Dokumenten aus einem der Mitgliedstaaten die Apostille ausreichend. Die Legalisation von Urkunden durch eine konsularische Vertretung Deutschlands ist nicht erforderlich.
Zwischen Deutschland und folgenden Staaten, gibt es bilaterale Abkommen, welche unter Umständen die Befreiung von jeglichen Beglaubigungsformen für Dokumente vorsehen (weitere Informationen können Sie unter den jeweiligen Staateninformationen einsehen):
Die Kosten für die Beglaubigung Ihrer Dokumente mit der Apostille können Sie unserer Preisliste einsehen.
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