Unser Angebot umfasst folgende Leistungen rund um die Beglaubigung, Übersetzung und Ausstellung von Dokumenten an:
Weitere Informationen zu unseren Serviceangeboten finden Sie untenstehend.
Die Apostille kommt zu Geltung, wenn das Land in dem Sie Ihr Dokument verwenden möchten dem Haager Übereinkommen zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961 beigetreten ist. Ob dies der Fall ist können Sie unserer Länderliste entnehmen.
Wenn das Land in dem Sie Ihr Dokument verwenden möchten nicht dem Haager Übereinkommen zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961 beigetreten ist, muss die Legalisation als Art der Beglaubigung angewandt werden. Informationen hierzu können unserer Länderliste entnommen werden.
Zu beachten: Ihr Dokument muss für diesen Service die entsprechende Überbeglaubigung durch die zuständige Behörden aufweisen. Der Dienstsiegel der ausstellenden Behörde ist nicht die für die Legalisation erforderliche Überbeglaubigung.
Wenn das Land in dem Sie Ihr Dokument verwenden möchten nicht dem Haager Übereinkommen zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961 beigetreten ist, muss die Legalisation als Art der Beglaubigung angewandt werden. Informationen hierzu können unserer Länderliste entnommen werden.
Zu beachten: Ihr Dokument muss für diesen Service keinerlei Beglaubigung verfügen. Der Siegel der ausstellenden Behörde ist ausreichend. Wir veranlassen für Ihr Dokument alle erforderlichen Über- und Endbeglaubigungen durch die zuständigen Behörden, um Ihre Urkunde anschließend der entsprechenden konsularischen Vertretung zur Legalisation vorzulegen.
Wir lassen Ihr Dokument nach der entsprechenden Beglaubigung von einem beeidigten Übersetzer in die gewünschte Sprache übersetzen.
Beachten Sie bitte, dass sich die Bearbeitungszeiten bei gewünschter Übersetzung verlängern. Da die Dauer für die Übersetzung der Dokumente je nach Umfang und Sprache variieren, empfehlen wir Ihnen, uns diesbezüglich zu kontaktieren.
Wenn Sie die Übersetzung Ihrer Dokumente wünschen, können Sie dies auf dem Auftragsformular unter Angabe der Sprache, in welche die Urkunden übersetzt werden sollen, auswählen.
Wir können Ihnen die Ausstellung von Urkunden anbieten, falls diese entweder zu alt für eine Beglaubigung sind (z.B. bei standesamtlichen Urkunden), oder Sie eine Urkunde verloren haben.
Für Deutschland umfasst dieser Service die Ausstellung von Urkunden der Standesämter, sowie von Amts- und Landgerichten. Für Dänemark, Großbritannien, Kasachstan, Portugal, die Philippinen, Russland, die Ukraine und die USA können wir unterschiedlichste Dokumente einholen, welche wir Ihnen auf Anfrage benennen können.
Ausführliche Informationen zur Ausstellung Urkunden können Sie hier einsehen: Ausstellung von Urkunden.
Informationen zur Apostille und Legalisation können Sie auch in unserer Rubrik Informationen einsehen.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.