Griechenland


Flagge GriechenlandDer Gebrauch von Dokumenten in Griechenland ist durch das Haager Übereinkommen zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961 geregelt. Demnach ist für die Anerkennung von Dokumenten aus einem der Mitgliedstaaten die Apostille ausreichend. Die Legalisation von Urkunden durch eine konsularische Vertretung Griechenlands ist nicht erforderlich.

Die Anerkennung deutscher Dokumente in Griechenland wird durch das deutsch-griechische Beglaubigungsabkommen vom 11. Mai 1938 geregelt. Demnach sind folgende deutsche Dokumente von jeglicher Beglaubigung befreit:

Allerdings wird das Abkommen offenbar zum Teil in Griechenland nicht anerkannt. Es dürfte sich daher empfehlen, bei der Verwendung deutscher Urkunden in Griechenland vorsichtshalber eine Apostille einzuholen.

Die Kosten für die Beglaubigung Ihrer Dokumente mit der Apostille können Sie unserer Preisliste einsehen.

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