Die Dominikanische Republik ist zwar dem Haager Übereinkommen zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961 beigetreten, wurde aber von Deutschland als Signatarstaat beeinsprucht. Somit entfällt für die Verwendung deutscher Dokumente in der Dominikanischen Republik die Legalisation mit vorheriger Vorbeglaubigung nicht.
Für die Anerkennung von Dokumenten aus den USA, Großbritannien, der Ukraine, Russland, Kasachstan, Weißrussland oder Dänemark ist die Apostille ausreichend.
Wir bieten Ihnen sowohl die Legalisation (wenn Ihr Dokument von den entsprechenden Behörden bereits vorbeglaubigt wurde), als auch den kompletten Beglaubigungsweg an.
Die Preise für die Beglaubigung Ihrer Dokumente zur Vorlage auf der Dominikanischen Republik können Sie der unten aufgeführten Preisliste entnehmen. Wenn Sie mehrere Dokumente beglaubigen lassen möchten, erstellen wir Ihnen gerne ein gesondertes Angebot.
Hinweis: Dokumente müssen zur Legalisation für die Verwendung in der Dominikanische Republik vorab in die spanische Sprache übersetzt werden. Die Übersetzungen müssen überbeglaubigt werden und werden ebenfalls legalisiert. Die Kosten für die Übersetzungen werden Ihnen gesondert in Rechnung gestellt.
Unsere Preise verstehen sich:
Die unten aufgeführten Preise sind ausschließlich für in Deutschland ausgestellte Dokumente gültig. Für in den USA, der Ukraine und auf den Philippinen ausgestellte Dokumente bitte wir Sie uns zu kontaktieren
Je nach der von Ihnen gewählten Versandart können zusätzliche Kosten entstehen, welche Sie unserer Preisliste unter Versand entnehmen können.