Antigua und Barbuda


Flagge Antigua und BarbudaDer Gebrauch von Dokumenten auf Antigua und Barbuda ist durch das Haager Übereinkommen zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961 geregelt. Demnach ist für die Anerkennung von Dokumenten aus einem der Mitgliedstaaten die Apostille ausreichend. Die Legalisation von Urkunden durch eine konsularische Vertretung von Antigua und Barbuda ist nicht erforderlich.

Die Kosten für die Beglaubigung Ihrer Dokumente mit der Apostille können Sie unserer Preisliste einsehen.

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