Der Gebrauch von Dokumenten in Albanien ist durch das Haager Übereinkommen zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961 geregelt. Demnach ist für die Anerkennung von Dokumenten aus einem der Mitgliedstaaten die Apostille ausreichend. Die Legalisation von Urkunden durch eine konsularische Vertretung Albaniens ist nicht erforderlich.
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