Auf dieser Seite finden Sie einige Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Beglaubigung von Dokumenten zur verwendung im Ausland.
Sollten Sie keine Antwort auf Ihre Frage finden können Sie gerne in Kontakt mit uns treten.
Welche Dokumente können beglaubigt werden?
Es können alle öffentlichen Dokumente zur Verwendung im Ausland mit der Apostille, bzw. mittels Legalisation beglaubigt werden.
Ob es sich bei Ihrem Dokument um ein öffentliches Dokument handelt können unter Informationen eingesehen werden.
Wie alt dürfen Dokumente sein?
Dies ist je nach Land in welchem das Dokument ausgestellt wurde und je nach Art des Dokumentes unterschiedlich.
Weitere Informationen können Sie unter Information Alter der Dokumente nachlesen.
Die Apostille ist eine einfache Form der Beglaubigung um die Echtheit eines Dokumentes im Ausland nachweisen zu können.
Weitere Informationen erhalten Sie unter Informationen zur Apostille.
Bei der Legalisation wird die Echtheit eines Dokumentes von der entsprechenden konsularischen Vertretung beglaubigt.
Weitere Informationen erhalten Sie unter Informationen zur Legalisation.
Die Kosten für die Beglaubigung von Dokumenten können äußerst unterschiedlich ausfallen. Dies kann mit den unterschiedlichsten Faktoren zusammenhängen: Art der zu verwendenden Beglaubigung, Art des Dokumentes, Land der Ausstellung usw.
Unter Preise können Sie sich über die Kosten informieren.
Wie soll ich die Dokumente zur RCL Service senden?
Wir empfehlen den Versand zumindest per Einschreiben. Der Kurierversand (z.B. per DHL Express oder UPS) stellt eine noch sicherere Variante des Versandes dar.
Wie kann RCL Service beauftragt werden?
Senden Sie uns einfach die zu beglaubigenden, bzw. zu übersetzenden Dokumente per Einschreiben oder Kurierdienst. Legen Sie bitte immer das ausgefüllte und unterschriebene Auftragsformular bei.
Das Auftrasgformular können Sie unter Auftragsvergabe herunterladen.
Sobald die Unterlagen zur Bearbeitung bei uns eingegangen sind, senden wir eine Auftragsbestätigung an die auf dem Auftragsformular angegebene E-Mail-Adresse. Auf der Auftragsbestätigung sind alle relevanten Daten Ihres Auftrages enthalten.
Welches Abkommen liegt der Apostille zu Grunde?
Die Beglaubigung mit der Apostille ist im Haager Übereinkommen zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 15.Oktober 1961 geregelt. Die einfache Beglaubigungsform der Apostille ersetzt gemäß Abkommen die konsularische Legalisation. Wir haben Ihnen den Text des Übereinkommen zur Einsicht bereitgestellt: Haager Übereinkommen zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 15.Oktober 1961
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Senden Sie uns zur Beauftragung Ihre Dokumente zusammen mit dem ausgefüllten Auftragsformular per Einschreiben oder Kurierdienst. Das Auftragsformular können Sie nachfolgend herunterladen: Auftragsvergabe.