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Der Gebrauch von Dokumenten in Frankreich ist durch das Haager Übereinkommen von 1961 geregelt. Demnach ist für die Anerkennung von Dokumenten aus einem der Mitgliedstaaten die Apostille ausreichend. Die Legalisation von Urkunden durch eine konsularische Vertretung Frankreichs ist nicht erforderlich.
Die Anerkennung deutscher Dokumente in Frankreich wird durch das deutsch-französische Beglaubigungsabkommen von 1971 geregelt. Demnach sind deutsche Dokumente von jeglicher Beglaubigung befreit.
Allerdings wird das Abkommen offenbar zum Teil in Frankreich nicht anerkannt. Es dürfte sich daher empfehlen, bei der Verwendung deutscher Urkunden in Frankreich vorsichtshalber eine Apostille einzuholen.
Die Kosten für die Beglaubigung Ihrer Dokumente mit der Apostille können Sie unserer Preisliste einsehen.
Wenn Sie unseren Service in Anspruch nehmen möchten, senden Sie uns Ihre Dokumente zusammen mit dem Auftragsformular per Einschreiben oder Kurierdienst.
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