Apostille & Legalisation

Ihr Partner für die Beglaubigung von Dokumenten

Chile

Der Gebrauch von Dokumenten in Chile ist durch das Haager Übereinkommen von 1961 geregelt. Demnach ist für die Anerkennung von Dokumenten aus einem der Mitgliedstaaten die Apostille ausreichend. Die Legalisation von Urkunden durch eine konsularische Vertretung Chiles ist nicht erforderlich.

Die Kosten für die Beglaubigung Ihrer Dokumente mit der Apostille können Sie unserer Preisliste einsehen.

Wenn Sie unseren Service in Anspruch nehmen möchten, senden Sie uns Ihre Dokumente zusammen mit dem Auftragsformular per Einschreiben oder Kurierdienst.

Flag of Chile, bestehend aus blauem, weißem und rotem Abschnitt mit einem weißen Stern.
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