Apostille & Legalisation

Ihr Partner für die Beglaubigung von Dokumenten

Armenien

Der Gebrauch von Dokumenten in Armenien ist durch das Haager Übereinkommen von 1961 geregelt. Demnach ist für die Anerkennung von Dokumenten aus einem der Mitgliedstaaten die Apostille ausreichend. Die Legalisation von Urkunden durch eine konsularische Vertretung Armeniens ist nicht erforderlich.

Die Kosten für die Beglaubigung Ihrer Dokumente mit der Apostille können Sie unserer Preisliste einsehen.

Wenn Sie unseren Service in Anspruch nehmen möchten, senden Sie uns Ihre Dokumente zusammen mit dem Auftragsformular per Einschreiben oder Kurierdienst.

Runde Flagge Armeniens mit rot-blau-gelber Farbverteilung.
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