Apostille & Legalisation
Ihr Partner für die Beglaubigung von Dokumenten
Usbekistan
Tadschikistan ist zwar dem Haager Übereinkommen von 1961 beigetreten, wurde aber von Deutschland als Signatarstaat beeinsprucht. Somit entfällt für die Verwendung deutscher Dokumente in Tadschikistan die Legalisation mit vorheriger Vorbeglaubigung nicht.
Wir bieten Ihnen sowohl die Legalisation (wenn Ihr Dokument von den entsprechenden Behörden bereits vorbeglaubigt wurde), als auch den kompletten Beglaubigungsweg an.
Die Preise für die Beglaubigung Ihrer Dokumente zur Vorlage in Usbekistan können Sie der unten aufgeführten Preisliste entnehmen. Wenn Sie mehrere Dokumente beglaubigen lassen möchten, erstellen wir Ihnen gerne ein gesondertes Angebot.
Hinweis: Dokumente müssen zur Legalisation für die Verwendung in Usbekistan vorab in die russische Sprache übersetzt werden. Die Übersetzungen müssen überbeglaubigt werden und werden ebenfalls legalisiert. Die Kosten für die Übersetzungen werden Ihnen gesondert in Rechnung gestellt.

Unsere Preise verstehen sich:
- inklusive aller behördlichen und konsularischen Gebühren
- pro Dokument (bei mehreren Urkunden erstellen wir Ihnen gerne ein Angebot)
- zuzüglich 19% gesetzlicher Mehrwertsteuer
Die unten aufgeführten Preise sind ausschließlich für in Deutschland ausgestellte Dokumente gültig. Für in anderen Ländern ausgestellte Dokumente bitten wir Sie uns zu kontaktieren.
- Legalisation basis: 185 EUR
- Legalisation komplett: 245 EUR
Legalisation basis: Überbeglaubigung von den zuständigen deutschen Behörden ist bereits vorhanden
Legalisation komplett: erforderliche Überbeglaubigungen + Legalisation