Apostille & Legalisation
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St. Vincent und die Grenadinen
Der Gebrauch von Dokumenten auf St. Vincent und die Grenadinen ist durch das Haager Übereinkommen von 1961 geregelt. Demnach ist für die Anerkennung von Dokumenten aus einem der Mitgliedstaaten die Apostille ausreichend. Die Legalisation von Urkunden durch eine konsularische Vertretung von St. Vincent und die Grenadinen ist nicht erforderlich.
Die Kosten für die Beglaubigung Ihrer Dokumente mit der Apostille können Sie unserer Preisliste einsehen.
Wenn Sie unseren Service in Anspruch nehmen möchten, senden Sie uns Ihre Dokumente zusammen mit dem Auftragsformular per Einschreiben oder Kurierdienst.
