Apostille & Legalisation
Ihr Partner für die Beglaubigung von Dokumenten
San Marino
Der Gebrauch von Dokumenten in San Marino ist durch das Haager Übereinkommen von 1961 geregelt. Demnach ist für die Anerkennung von Dokumenten aus einem der Mitgliedstaaten die Apostille ausreichend. Die Legalisation von Urkunden durch eine konsularische Vertretung San Marinos ist nicht erforderlich.
Die Kosten für die Beglaubigung Ihrer Dokumente mit der Apostille können Sie unserer Preisliste einsehen.
Wenn Sie unseren Service in Anspruch nehmen möchten, senden Sie uns Ihre Dokumente zusammen mit dem Auftragsformular per Einschreiben oder Kurierdienst.
