Apostille & Legalisation
Ihr Partner für die Beglaubigung von Dokumenten
Dänemark
Der Gebrauch von Dokumenten in Dänemark ist durch das Haager Übereinkommen von 1961 geregelt. Demnach ist für die Anerkennung von Dokumenten aus einem der Mitgliedstaaten die Apostille ausreichend. Die Legalisation von Urkunden durch eine konsularische Vertretung Dänemarks ist nicht erforderlich.
Folgende deutsche Urkunden sind für die Verwendung in Dänemark von jeglicher Beglaubigung befreit:
- Urkunden von Gerichtbehörden
- Urkunden von Notaren
- Urkunden der Standesämter
Die Kosten für die Beglaubigung Ihrer Dokumente mit der Apostille können Sie unserer Preisliste einsehen.
Wenn Sie unseren Service in Anspruch nehmen möchten, senden Sie uns Ihre Dokumente zusammen mit dem Auftragsformular per Einschreiben oder Kurierdienst.
