Apostille & Legalisation

Ihr Partner für die Beglaubigung von Dokumenten

Österreich

Der Gebrauch von Dokumenten in Österreich ist durch das Haager Übereinkommen von 1961 geregelt. Demnach ist für die Anerkennung von Dokumenten aus einem der Mitgliedstaaten die Apostille ausreichend. Die Legalisation von Urkunden durch eine konsularische Vertretung Österreichs ist nicht erforderlich.

Zu beachten: Die Anerkennung deutscher Dokumente in Österreich wird durch das deutsch-österreichische Beglaubigungsabkommen von 1923 geregelt, welches deutsche Dokumente von jeglicher Beglaubigung befreit, sofern sie von der zuständigen Verwaltungsbehörde mit deren Siegel versehen worden sind.

Die Kosten für die Beglaubigung Ihrer Dokumente mit der Apostille können Sie unserer Preisliste einsehen.

Wenn Sie unseren Service in Anspruch nehmen möchten, senden Sie uns Ihre Dokumente zusammen mit dem Auftragsformular per Einschreiben oder Kurierdienst.

Rundes Symbol der österreichischen Flagge mit rot-weißen Farben.

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