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Die Mongolei ist zwar dem Haager Übereinkommen von 1961 beigetreten, wurde aber von Deutschland als Signatarstaat beeinsprucht. Somit entfällt für die Verwendung deutscher Dokumente in der Mongolei die Legalisation mit vorheriger Vorbeglaubigung nicht.
Unser Service umfasst leider nicht die Legalisation von Urkunden zur Verwendung in der Mongolei. Wenden Sie sich hierfür bitte direkt an die zuständige konsularische Auslandsvertretung.
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