Um Urkunden im Ausland vorzulegen bedarf es oftmals bestimmter Beglaubigungen. Lediglich das Siegel der ausstellenden Behörde wird nicht anerkannt.
Hierzu gibt es zwei international angewandte Verfahren: die Apostille und die Legalisation. Hierbei wir die Echtheit der jeweiligen Dokumente festgestellt.
Welches Verfahren angewendet werden muss, hängt vom Land ab in welchem das Dokument vorgelegt werden soll.
Unsere Agentur verfügt über langjährige und umfangreiche Erfahrungen mit der Apostille und Legalisation. Wir veranlassen die richtige Beglaubigung Ihrer Dokumenten zur Verwendung im Ausland.
Der Umfang unseres Angebotes bezieht sich auf in folgenden Ländern ausgestellte Dokumente:
Europa
Asien / Australien
Nord- / Südamerika
Afrika
Die Apostille wird angewandt, wenn das Land in welchem Sie Ihre Dokumente vorlegen möchten dem Haager Übereinkommen zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961 beigetreten ist.
Wir veranlassen die Beglaubigung Ihrer Dokumente mit der Apostille bei der jeweils zuständigen Behörde.
zur ApostilleDie Legalisation wird angewandt, wenn das Land in welchem Sie Ihre Dokumente vorlegen möchten nicht dem Haager Übereinkommen zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961 beigetreten ist. Eine Beglaubigung mit der Apostille ist in diesen Fällen nicht möglich.
Wir veranlassen die Legalisation Ihrer Dokumente durch die zuständige konsularische Vertretung des Landes, in welchem die Urkunden verwendet werden sollen. Diesen Service bieten wir an, wenn Ihre Dokumente bereits über-, bzw. endbeglaubigt worden sind.
zur Legalisation basisDie Legalisation wird angewandt, wenn das Land in welchem Sie Ihre Dokumente vorlegen möchten nicht dem Haager Übereinkommen zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961 beigetreten ist. Eine Beglaubigung mit der Apostille ist in diesen Fällen nicht möglich.
Wir veranlassen die Über-, bzw. Endbeglaubigung, sowie die Legalisation Ihrer Dokumente durch die zuständige konsularische Vertretung des Landes, in welchem die Urkunden verwendet werden sollen. Für diesen Service ist das Siegel der ausstellenden Behörde ausreichend.
zur Legalisation komplettNach erfolgter Beglaubigung mit der Apostille oder mittels Legalisation, kann Ihr Dokument auf Wunsch übersetzt werden. Wir arbeiten mit vielen beeidigten Übersetzern zusammen, so dass wir Ihnen ein breites Spektrum an Sprachen anbieten zu können. Alle Übersetzer wurden von deutschen Landgerichten beeidigt.
Optional können auch die Übersetzung mit der Apostille beglaubigt oder legalisiert werden.
zu ÜbersetzungenIn einigen Fällen ist die Ausstellung einer neuen Ausfertigung der betreffenden Urkunde erforderlich. Dies ist z.B. der Fall, wenn das Dokument für die Beglaubigung zu alt ist, oder die Originalurkunde verloren gegangen ist.
Wir können in vielen Fällen neue Ausfertigungen der betreffenden Dokumente beantragen.
zur Ausstellung von UrkundenNeben vielen Privatkunden profitieren namhafte Geschäftskunden von unseren langjährigen Erfahrung mit der Apostille und Legalisation.
Sehen Sie hierzu unsere Auswahl an Kundenreferenzen.
Senden Sie uns zur Beauftragung Ihre Dokumente zusammen mit dem Auftragsformular per Einschreiben oder Kurierdienst.
Wir beantworten Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Thema Apostille und Legalisation.
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