Apostille und Legalisation


Apostille UrkundeUm Urkunden im Ausland vorzulegen bedarf es oftmals bestimmter Beglaubigungen. Lediglich das Siegel der ausstellenden Behörde wird nicht anerkannt.

Hierzu gibt es zwei international angewandte Verfahren: die Apostille und die Legalisation. Hierbei wir die Echtheit der jeweiligen Dokumente festgestellt.

Welches Verfahren angewendet werden muss, hängt vom Land ab in welchem das Dokument vorgelegt werden soll.


Unsere Agentur verfügt über langjährige und umfangreiche Erfahrungen mit der Apostille und Legalisation. Wir veranlassen die richtige Beglaubigung Ihrer Dokumenten zur Verwendung im Ausland.


Der Umfang unseres Angebotes bezieht sich auf in folgenden Ländern ausgestellte Dokumente:

Europa

  • Apostille Belgien Belgien
  • Apostille Deutschland Deutschland
  • Apostille Dänemark Dänemark
  • Apostille Finland Finnland
  • Apostille Frankreich Frankreich
  • Apostille Griechenland Griechenland
  • Apostille Großbritannien Großbritannien
  • Apostille Irland Irland
  • Apostille Italien Italien
  • Apostille Litauen Litauen
  • Apostille Niederlande Niederlande
  • Apostille Norway Norwegen
  • Apostille Österreich Österreich
  • Apostille Polen Polen
  • Apostille Portugal Portugal
  • Apostille Schweden Schweden
  • Apostille Schweiz Schweiz
  • Apostille Slowakei Slowakei
  • Apostille Spanien Spanien
  • Apostille Tschechische Republik Tschech. Rep.
  • Apostille Ungarn Ungarn
  • Apostille Zypern Zypern

Asien / Australien

  • Apostille Australien Australien
  • Apostille Hongkong Hongkong
  • Apostille Japan Japan
  • Apostille Philippinen Philippinen
  • Apostille S dkorea Südkorea
  • Apostille VAE VAE

Nord- / Südamerika

  • Apostille Brasilien Brasilien
  • Apostille Kanada Kanada
  • Apostille Mexiko Mexiko
  • Apostille USA USA

Afrika

  • Apostille S dafrika Südafrika

Apostille


Apostille DokumentDie Apostille wird angewandt, wenn das Land in welchem Sie Ihre Dokumente vorlegen möchten dem Haager Übereinkommen zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961 beigetreten ist.

Wir veranlassen die Beglaubigung Ihrer Dokumente mit der Apostille bei der jeweils zuständigen Behörde.

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Legalisation basis


Legalisation UrkundeDie Legalisation wird angewandt, wenn das Land in welchem Sie Ihre Dokumente vorlegen möchten nicht dem Haager Übereinkommen zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961 beigetreten ist. Eine Beglaubigung mit der Apostille ist in diesen Fällen nicht möglich.

Wir veranlassen die Legalisation Ihrer Dokumente durch die zuständige konsularische Vertretung des Landes, in welchem die Urkunden verwendet werden sollen. Diesen Service bieten wir an, wenn Ihre Dokumente bereits über-, bzw. endbeglaubigt worden sind.

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Legalisation komplett


Legalisation BescheinigungDie Legalisation wird angewandt, wenn das Land in welchem Sie Ihre Dokumente vorlegen möchten nicht dem Haager Übereinkommen zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961 beigetreten ist. Eine Beglaubigung mit der Apostille ist in diesen Fällen nicht möglich.

Wir veranlassen die Über-, bzw. Endbeglaubigung, sowie die Legalisation Ihrer Dokumente durch die zuständige konsularische Vertretung des Landes, in welchem die Urkunden verwendet werden sollen. Für diesen Service ist das Siegel der ausstellenden Behörde ausreichend.

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Übersetzung


Apostille ÜbersetzungNach erfolgter Beglaubigung mit der Apostille oder mittels Legalisation, kann Ihr Dokument auf Wunsch übersetzt werden. Wir arbeiten mit vielen beeidigten Übersetzern zusammen, so dass wir Ihnen ein breites Spektrum an Sprachen anbieten zu können. Alle Übersetzer wurden von deutschen Landgerichten beeidigt.

Optional können auch die Übersetzung mit der Apostille beglaubigt oder legalisiert werden.

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Ausstellung von Urkunden


Ausstellung UrkundeIn einigen Fällen ist die Ausstellung einer neuen Ausfertigung der betreffenden Urkunde erforderlich. Dies ist z.B. der Fall, wenn das Dokument für die Beglaubigung zu alt ist, oder die Originalurkunde verloren gegangen ist.

Wir können in vielen Fällen neue Ausfertigungen der betreffenden Dokumente beantragen.

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Referenzen


Neben vielen Privatkunden profitieren namhafte Geschäftskunden von unseren langjährigen Erfahrung mit der Apostille und Legalisation.

Sehen Sie hierzu unsere Auswahl an Kundenreferenzen.

Auftragsvergabe


GeburtsurkundeSenden Sie uns zur Beauftragung Ihre Dokumente zusammen mit dem Auftragsformular per Einschreiben oder Kurierdienst.

FAQ


Fragen und Antworten zur ApostilleWir beantworten Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Thema Apostille und Legalisation.


Kontakt


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